Wochenrückblick #1 - Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig

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Der Wochenrückblick KW 19/20
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Was ist passiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil mehreren Klagen gegen milliardenschwere Staatsanleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) überwiegend stattgegeben. Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt, so das BVerfG. Eine verbotene Staatsfinanzierung läge hier aber nicht vor. Die aktuellen Hilfen bezüglich der Corona-Pandemie waren kein Gegenstand des Verfahrens. Dennoch könnte das Urteil indirekt Auswirkungen haben. Vor einigen Tagen verkündete die EZB noch, sie sei bereit den Umfang ihrer Kaufprogramme zu erhöhen und deren Zusammenhang anzupassen - "und zwar so viel und lange wie nötig."

 

Warum kauft die EZB überhaupt Wertpapiere?

Die EZB sieht ihr oberstes Ziel, das stabile Preisniveau nur gewährleistet, wenn die Preise im Euroraum moderat steigen. Wenn nun Anleihenkäufe getätigt werden, kommt viel Geld in den Umlauf, die Inflation wird in der Regel angetrieben und die Konjunktur nicht gebremst.


Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument ersetzt kein Beratungsgespräch und dient lediglich Informationszwecken. 

Insbesondere wird kein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet.

Die historische Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Alle Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt.

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Stand der Daten: 08.05.2020 (soweit nichts anderes angegeben)

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