Was sich zum 01.01.2018 ändert

Wie fast jedes Jahr ergeben sich zum Jahreswechsel durch eine Reihe von Gesetzesänderung einige Umstellungen im Bereich der Finanzbranche. Egal ob Anleger, Bankkunde oder Sparer - hier sind die wichtigsten Neuregelungen für das neue Jahr:

 

Mehr Förderung für Riester-Sparer

Ab dem 1. Januar steigt die Grundzulage von 154 € auf 175 € pro Jahr. Gleich bleiben hingegen die Zulagen für Kinder: für jedes Kind, das nach dem 31.12.07 geboren ist, bekommen Sie vom Staat eine Zulage in Höhe von 300 € pro Kind, 185 € gibt es für zuvor geborene Kinder.

 

Keine Aufschläge mehr beim Zahlen mit der Kreditkarte

Bei Einkaufen über das Internet wurde bisher von den meisten Onlineshops eine zusätzliche Gebühr für die Zahlung per Kreditkarte erhoben. Dies wird nun abgeschafft: eine neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sieht eine solche zusätzliche Belastung nicht vor.

 

Überweisungen in Echtzeit innerhalb der Eurozone

Ab November 2018 sollen nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein.  Die Transaktionen beim "Instant Payment"  werden per Onlinebanking oder eine Smartphone-App in Auftrag gegeben und sollen schon nach ca. 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein.

 

Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Kaufen und nutzen Sie Gegenstände als Arbeitsmittel, können Sie diese von der Steuer absetzen. Die neue Grenze zur Bewertung solcher geringwertigen Wirtschaftsgüter liegt ab dem neuen Jahr bei 800 € netto (952 € brutto). Teurere Sachen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die bisherige Bemessungsgrenze lag bei 410 €. 

 

Besteuerung von Investmentfonds

Ab Januar 2018 müssen auch in Deutschland zugelassene Fonds eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 % auf erwirtschaftete Erträge zahlen. Da dadurch weniger beim privaten Anleger ankommt, müssen Sie Ausschüttungen und Verkäufe je nach Art des Fonds nur noch teilweise versteuern. Hinzu kommt der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 €.

 

Neuheiten im Wertpapiergeschäft

Zudem sind Bankberater ab dem neuen Jahr zu einer noch umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Insbesondere müssen Gespräche über Wertpapiergeschäfte, die per Internet oder Telefon geführt werden, aufgezeichnet werden.

Vereinfachung der Steuererklärung

Auch die Steuererklärung soll künftig noch einfacher abgewickelt werden können. Deshalb sieht das neue Steuergesetz vor, dass mit Abgabe der Erklärung keine Belege mehr eingereicht werden müssen. ABER Vorsicht: das Finanzamt kann die Vorlage bei Bedarf nachträglich noch anordnen. Bewahren Sie also weiterhin alle Belege sorgfältig auf - vor allem Nachweise über ungewöhnliche bzw. ungewöhnlich hohe abzugsfähige Kosten.

NEWSLETTER

Klaus Datismann Datismann GmbH Datismann Makler für Versicherung GmbH

Telefon: 09071 / 794 30 30

E-Mail: info@datismann.de

Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch ein grünes Blatt dargestellt werden, sind Umwelt, Soziales und Unternehmensführung